Drei Thesen zum “Killerspiel”-Verbot

Am 18.03.2010 beschloss der Ständerat, zwei Motionen mit demselben Thema an den Bundesrat weiter zu reichen: Die Besorgnis angesichts so genannter „Killerspiele“. Während die Motion Hochreutener durchaus vernünftig eine verschärfte Kontrolle der Einhaltung bereits bestehender Altersempfehlungen vorsieht, schlägt die Motion Allemann über alle Stränge des Zumutbaren. Dies ist umso inakzeptabler, als sie offensichtlich auf der prekären Basis diffuser Ängste statt harter Fakten gebaut ist. Zwei Thesen zur Motion und eine dazu, warum es wichtig ist, einen Unterschied zu machen.

“Tot und Begraben” von Gary Sherman

“Tot und Begraben”: in Deutschland jahrelang auf dem Index! Verboten in Norwegen! Verboten in Finnland! Höchste Freigaben in England, den USA, Australien! Ein Splatterfest? Tausende Leichen? Untote? Zombies? Blut? Gallonen an Blut? Ein schockierendes Filmchen aus den Achtzigern? – Keine Panik, alles halb so wild. Aber eigentlich gar nicht mal so schlecht.

Das uns unbekannte Volk

Wut, Empörung und Scham scheinen die vorherrschenden Gefühle der Minarettgegner nach dem letzten Sonntag zu sein. Kaum jemand scheint zu verstehen, wie dieses Resultat zu Stande gekommen ist – und schafft so die Grundlage für die nächste, noch weitergehende Initiative.

Das Verbot des Verbotes gehört verboten

Kaum ein Monat vergeht, ohne dass man als Zeitungsleser nicht von der Forderung eines neuen Verbots hört. Kampfhundeverbot, Raucherverbot, Killerspieleverbot, Verbot von Handys auf Schulhöfen, Verbot der Burka, Verbot von Extremsportarten, Verbot von Export von Kriegsmaterial, Verbot von Alkohol bei Sportanlässen, Verbot von hohen Managerlöhnen, Off-Roader-Verbot und nun kommt ein weiteres Verbot sogar zu Abstimmung: Das Verbot zum Bau von Minaretten. Es versteht sich von selbst, dass das Plakat dazu ebenfalls verboten wird.